Sie können zur Tafel gehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt nur schwer bestreiten können. Zu den Kundinnen und Kunden der Tafeln gehören u.a. Menschen, die Arbeitslosengeld II, eine geringe Rente und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Tafel vor Ort prüft, ob Sie berechtigt sind, Lebensmittel abzuholen. Ist das der Fall, können Sie sich anmelden und erhalten einen Berechtigungsschein oder Tafel-Ausweis.