Unsere Beratung bietet die Möglichkeit, die verschiedenen Optionen in Ruhe abzuwägen, Vor- und Nachteile zu besprechen und sich über rechtliche, finanzielle sowie medizinische Aspekte zu informieren.
Falls notwendig, stellen wir auch einen Beratungsschein nach §219 aus. Gerne können Sie zu dem Gespräch auch ihren Partner(in) oder eine sonstig Ihnen nahestehende Person mitbringen.
Auch wenn Sie bereits einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen haben, können Sie sich sehr gerne an uns wenden!