Schulbegleitung
Manche Kinder brauchen aufgrund einer wesentlichen Einschränkung für den Schulbesuch Begleitung. Ziel ist es, diesen Kindern die angemessene Teilhabe am Schulunterricht und die Förderung und Unterstützung ihrer Entwicklung zu ermöglichen.
Die Bewilligung einer solchen Schulbegleitung obliegt den zuständigen Kreisbehörden, entweder im Rahmen des SGB VIII oder des SGB IX.
Die Diakonie als Träger dieser Schulbegleitung berät Sie gerne über Ansprechpartner, notwendige Schritte und die zugrunde liegenden Diagnoseverfahren.