Seit 01.07. 2015 ist das Diakonische Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde damit betraut, Trägern der Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Mitarbeitende und anderen Personen, die im Kinder- und Jugendhilfebereich tätig sind, in Fragen von Kindeswohlgefährdung Unterstützung anzubieten.
Dazu gehören auch Personen, die beruflich Kontakt zu Kindern haben ( § 8 b SGB VIII), z.B. Busfahrer, Hausmeister etc. und Berufsgeheimnisträger (§ 4 KKG- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz), z.B. Ärzte, Therapeuten, etc.
Sollten im Rahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung nach §8a Bundeskinderschutzgesetz identifiziert werden, kann über das Diakonische Werk die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft eingeleitet werden.