Das Diakonische Werk des Kirchenkreises hat es sich zur Aufgabe gemacht, Eltern
(auch Alleinerziehende) bei der Betreuung und Versorgung der Kinder/des Kindes zu
unterstützen, wenn ein Elternteil, der überwiegend für die Betreuung verantwortlich
ist, aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt und das Kind/die
Kinder aber nicht „fremduntergebracht“, d.h. in Obhut des Jugendamtes gegeben
werden soll/en.