Ehrenamtliche Vormundschaften
Das Diakonische Werk vermittelt im Auftrag des Jugendamtes des Kreises RD-Eck ehrenamtliche Vormundschaften für Minderjährige, denen keine sorgeberechtigte Person zur Seite steht
Förderung von Interessen und der Persönlichkeit des Mündels.
Das Diakonische Werk sucht zuverlässige und verantwortungsvolle Ehrenamtliche, die Interesse daran haben, den Mündeln als rechtliche Vertretung zur Seite zu stehen und bietet ihnen regelmäßige Treffen zum Austausch an.
Das Diakonische Werk sucht seit 2017 ehrenamtlich Engagierte, die diese verantungsvolle Aufgabe übernehmen. Dabei arbeitet es eng mit dem Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde zusammen um Kindern oder Jugendliche ohne Vormund mit einer interessierten ehrenamtlichen Person "zusammenzuführen".
Minderjährige werden bei wesentlichen Entscheidungen stets durch eine sorgeberechtigte Person vertreten. Manchmal wird den Eltern das Sorgerecht entzogen, zumeist wegen Vernachlässigung in der Familie. Möglich ist auch das Ruhen der elterlichen Sorge, wenn die Eltern im Ausland leben. Auch Waisen benötigen nach dem Todesfall ihrer Eltern eine sorgeberechtigte Person.
Wir:
  • beraten Ehrenamtliche individuell.
  • organisieren Kennenlerntreffen.
  • verschicken Informationen.
  • führen regelmäßige Netzwerktreffen der Vormünder durch.
  • suchen Ehrenamtliche.
Häufig gestellte Fragen
Welche Dokumente benötige ich?
Verhaltenskodex sexualisierte Gewalt des Diakonischen Werkes und erweitertes Führungszeugnis.
Brauche ich besondere Fähigkeiten?
Empathie und Sinn für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.
Wohnt das Kind dann bei mir?
Nein, nie. Das Kind oder der Jugendliche wohnt immer in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Wie oft sehe ich das Kind?
Diese Frage gestaltet sich individuell. Gesetzlich vorgesehen ist durchschnittlich ein Treffen pro Monat, je nach Alter und Persönlichkeit des Kindes/des Jugendlichen werden die Treffen dann nach Absprache vereinbart.
Muss das Kind zustimmen?
Ja, definitiv. Die Übernahme der Vormundschaft muss für beide Seiten "passen". Wenn das Kind gegen eine Vormundschaft durch einen Ehrenamtler ist, kommt die Vormundschaft nicht zustande.
Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSegeberg/Aufgaben/Betreuungssachen/_downloads/merkblatt_aufwandsentschaedigung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wo erhalte ich mehr Informationen?
https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/familie-soziales/amtsvormund-/pflegschaft
Ehrenamtliche Arbeit
Wir suchen ehrenamtliche Menschen, die Interesse daran haben, dieses besondere Ehrenamt zu übernehmen.
Ansprechpartner für interessierte Ehrenamtliche:
Dagmar Goede
Telefon: 04331 69630
Email: ehrenamt@diakonie-rd-eck.de