Minderjährige werden bei wesentlichen Entscheidungen stets durch eine sorgeberechtigte Person vertreten.
Manchmal wird den Eltern das Sorgerecht entzogen, zumeist wegen Vernachlässigung in der Familie. Möglich ist auch das Ruhen der elterlichen Sorge, wenn die Eltern im Ausland leben. Auch Waisen benötigen nach dem Todesfall ihrer Eltern eine sorgeberechtigte Person.