Aufsuchende ambulante Hilfen zur Erziehung
Familien, die sich in einer Krisensituation befinden, können sich an uns wenden, um Unterstützung zu erhalten. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt können bei Bedarf aufsuchende ambulante Hilfen zur Erziehung gewährt werden.
Wir möchten Sie unterstützen, um ein partnerschaftliches Zusammenleben zu erreichen.
Wir helfen Ihnen, eine Trennungs- oder Scheidungssituation möglichst gut zu bewältigen und stehen bei Konflikten und Krisen beratend zur Seite.
Außerdem wollen wir Sie dabei unterstützen, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes positiv zu beeinflussen.
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch und ziehen Sie unser erfahrenes Beraterteam hinzu! Wir sind für Sie da und beraten Sie gern im Gespräch oder in einer Helferkonferenz.
Wir bieten:
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe und familienentlastende Hilfen (§ 27 KJHG ff)
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG)
Tagesbetreuung / Tagespflege (§§ 20/23 KJHG)
Schulbegleitung (§ 35a KJHG)
Sozialintegrative Gruppe (§§ 27/29 KJHG)
Eingliederungsmanagement bei tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie Autismus (§ 35 a KJHG/ §§ 52/53 SGB VIII)
Minderjährige werden bei wesentlichen Entscheidungen
  • Beratung, praktische Hilfen und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Beratung bei Konflikten mit Freunden und Angehörigen
  • Intensive Unterstützung in Krisenzeiten
  • Anleitung und Beratung bei Haushalts-und Wirtschaftsführung
  • Anleitung und Beratung zur Arbeits- bzw. Beschäftigungsaufnahme
  • Unterstützung im Umgang mit Medikamenten und Begleitung zu Arztbesuchen
  • Gestaltung einer Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Vermittlung an Selbsthilfegruppen, auf Wunsch auch Begleitung dorthin
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche und bei Umzügen
  • In besonderen finanziellen Notlagen sind wir zeitnah in der Lage, bestimmte Stiftungen anzuschreiben. Dies greift oft, wenn aus verschiedenen Gründen keine Unterstützung durch z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder die Grundsicherung erbracht wird
  • Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung von Rückfällen bei Suchterkrankungen
  • Assistenz zur Beantragung von Hilfen
  • Soziales Kompetenztraining
Kontakt

04331 69 63 0
Telefonnr.
Sprechstunde nach Terminvereinbarung
Dienstag von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Anmeldezeiten Rendsburg
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Wer erhält einen Tafelausweis?
Sie können zur Tafel gehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt nur schwer bestreiten können. Zu den Kundinnen und Kunden der Tafeln gehören u.a. Menschen, die Arbeitslosengeld II, eine geringe Rente und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Tafel vor Ort prüft, ob Sie berechtigt sind, Lebensmittel abzuholen. Ist das der Fall, können Sie sich anmelden und erhalten einen Berechtigungsschein oder Tafel-Ausweis.
Was benötige ich zur Beantragung?

Wo erhalte ich einen Tafelausweis?
Die Tafelausweise können donnerstags von 10:00 - 12:00 Uhr in unserer Hauptgeschäftsstelle beantragt & abgeholt werden. Am Holstentor 16 24768 Rendsburg
Kann ich mich ehrenamtlich engagieren?
Selbstverständlich! Wir freuen uns immer über ehrenamtliche Unterstützung! Bei Interesse melden Sie sich unter 04331 69630.
Ehrenamtliche Arbeit
Für unsere Ausgabestellen suchen wir laufend Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten.
Mögliche Tätigkeiten:
  • Sortieren der angelieferten Ware
  • Tüten Packen für die Aushabe
  • Ausgabe der Lebensmittel
  • Unterstützung des Fahrdienstes
Ansprechpartner für interessierte Ehrenamtliche:
Dagmar Goede
Telefon: 04331 69630
Email: info@diakonie-rd-eck.de