In der Regel wird qualifizierte Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 78 SGB IX durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde gewährt.
Alle Bürger und Bürgerinnen im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben die Möglichkeit, diese Hilfe zu beantragen.
Der Antrag kann direkt beim Kreis gestellt werden, die Kosten werden in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen.